Batteriegesetz und ElektroG

Hinweise gemäß Batteriegesetz und ElektroG
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Als Verbraucher*in bist du zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet. Die Batterien können nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. im Kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben werden. Batterien können auch ausreichend frankiert per Post an uns gesendet werden. Weitere Informationen findest du auf www.elektrogesetz.de

Besitzer*innen von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.

Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, wie das nachfolgende Bild zeigt (Abbildung kann abweichen). In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. "Cd" steht für Cadmium = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent, "Pb" für Blei = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent und "Hg" für Qücksilber = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent.

Batteriegesetz


Hersteller-Registrierungsnummer
Als Hersteller im Sinne des ElektroG sind wir bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Benno-Strauß-Str. 1, 90763 Fürth) unter der folgenden Registrierungsnummer registriert: DE 20481862.