Hinweise zum Batteriegesetz
Gemäß §12 der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter
Batterien und Akkumulatoren weisen wir Sie daraufhin, dass für die
gebrauchten Batterien und Akkumulatoren der von uns erworbenen Geräte
die gesetzliche Pflicht zur Rückgabe gebrauchter Batterien und
Akkumulatoren gilt.
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur
Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich
verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle
oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. im Kommunalen Sammelstellen oder
im Handel) unentgeltlich zurückgeben.
Sie können Batterien auch ausreichend frankiert per Post an uns
zurücksenden.
Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol
einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, wie die beiden
nachfolgenden Bilder zeigen (Abbildungen können abweichen).
In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung
des Schadstoffes. "Cd" steht für Cadmium, "Pb" für Blei und "Hg" für
Qücksilber.